Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Tennishalle

§1 Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für die Buchung und Nutzung der Tennishalle des TuS 1861 e.V. Feuchtwangen, deren Zugänge und Plätze, der Sanitäranlagen und Umkleideräume und deren Zugänge (im Folgenden „Tennishalle“ genannt) sowie des Parkplatzes. Durch die Buchung und durch das Betreten der Tennishalle durch Mieter, Mitspieler und Besucher gelten die AGB in allen Punkten als vereinbart und wirksam.

 

§2 Buchung/Vermietung von Plätzen

  1. Jede Buchung stellt den Abschluss eines Mietvertrags dar.
  2. Buchungen können nur  im Buchungssystem  im Zeitraum von 07:00 – 22:00 Uhr getätigt werden. Außerhalb dieser Zeiten können sie nur vom Administrator vorgenommen werden.
  3. Der TuS 1861 e.V. Feuchtwangen behält sich das Recht vor, angemietete Plätze zu ändern bzw. für eigene Veranstaltungen selbst in Anspruch zu nehmen, wenn der Mieter rechtzeitig, jedoch mindestens 48 Stunden vorher informiert wird. In diesem Fall wird der TuS 1861 e.V. Feuchtwangen die Rückerstattung der Platzmiete vornehmen, sofern der Mieter bereits eine Zahlung geleistet hat. Weitere Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.
  4. Es gelten die jeweils im Online-Buchungssystem hinterlegten Preise je Zeitstunde. Die Preise verstehen sich inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer. Die gemietete Spielzeit darf nicht überschritten werden, ansonsten wird für jede angefangene Stunde der jeweils gültige Preis für eine Einzelstunde berechnet.
  5. Abonnements können nur durch den Administrator gebucht werden. Die Abonnements gelten für den angegebenen Zeitraum. Nicht genutzte Stunden werden nicht rückvergütet. Maximal fünf Termine eines Abos können bis zu vier Tage vor Spielbeginn mit einer entsprechenden Zeitvergütung freigegeben werden.
  6. Einzelstunden können frühestens 10 Tage vorher gebucht werden. Eine Stornierung von Einzelstunden ist nicht möglich.

 

§ 3 Nutzung der Tennishalle (Hallenordnung)

  1. Das Betreten und Benutzen der Tennishalle erfolgen auf eigene Gefahr.
  2. Das Betreten der Tennishalle erfolgt durch Eingabe eines personalisierten Codes an der Türsteuerung, den jeder Nutzer des Online-Buchungssystems bei seiner Registrierung automatisch erhält. Der TuS 1861 e.V. Feuchtwangen hat ein berechtigtes Interesse daran, dass die Tennishalle nur buchungsgemäß genutzt wird und keine unberechtigte Nutzung, d.h. ohne Zahlung der Platzmiete erfolgt. Ferner hat der TuS 1861 e.V. Feuchtwangen ein Interesse daran, Rechtsverstöße (z.B. Sachbeschädigung, Diebstahl) auf dem Vereinsgelände zu vermeiden.
  3. Der TuS 1861 e.V. Feuchtwangen behält sich vor (u.a. auch aufgrund behördlicher Maßnahmen / Anordnungen) Zugangsregelungen zum Betreten und Verlassen der Tennishalle (insbesondere auch der Sanitäranlagen und Umkleideräume) festzulegen. Soweit dies zu einer Verkürzung der jeweils gebuchten Zeitstunde/n führt, erfolgt keine anteilige Rückvergütung.
  4. Der Zutritt zu den Plätzen ist nur mit Tennisschuhen mit nicht abfärbender und sauberer Sohle gestattet.
  5. Besucher haben ihre Straßenschuhe vor Betreten der Halle auszuziehen oder die vor dem Halleneingang ausliegenden Schuhüberzieher zu benutzen.
  6. Bei höherer Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren, unabwendbaren und unverschuldeten Ereignissen, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung nicht vom TuS 1861 e.V. Feuchtwangen zu vertreten sind (z. B. Unwetter, Streik, Energieausfall, Unruhen, behördliche Maßnahmen / Anordnungen und dergleichen) ist der TuS 1861 e.V. Feuchtwangen für die Dauer des hierdurch eintretenden Leistungshindernisses zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Fortfall von der Leistungspflicht befreit.
  7. Für den Fall der Befreiung von der Leistungspflicht wird eine Rückerstattung der Vergütung für die Dauer der Befreiung von der Leistungspflicht vorgenommen, soweit der Mieter bereits gezahlt hat. Weitere Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.
  8. Das Rauchen sowie das Mitbringen von Tieren in die Tennishalle sind nicht gestattet.
  9. Trinkgefäße, Flaschen oder andere Behälter aus Glas sind aus Sicherheitsgründen in der Tennishalle nicht erlaubt.
  10. Die Tennishalle ist schonend und pfleglich zu behandeln. Sämtliche Geräte und Einrichtungen dürfen nur sachgemäß verwendet werden. Der Mieter des Platzes und jeder Benutzer haften vollumfänglich für von ihm verursachte Beschädigungen und Verunreinigungen. Beschädigungen und Verunreinigungen sind dem TuS 1861 e.V. Feuchtwangen unverzüglich schriftlich anzuzeigen, seien sie selbst verursacht oder festgestellt.

 

§ 4 Hausrecht und Haftung

  1. Der TuS 1861 e.V. Feuchtwangen, vertreten durch den Vorstand, übt das Hausrecht aus. Bei Verletzung dieser AGB und insbesondere der Hallenordnung ist der der TuS 1861 e.V. Feuchtwangen berechtigt, den Ausschluss von der weiteren Nutzung der Tennishalle sowie ein Hausverbot zu verfügen. Ein Anspruch auf Rückerstattung der gezahlten Beträge besteht in diesem Falle nicht. Der TuS 1861 e.V. Feuchtwangen behält sich die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und anderen gesetzlichen Ansprüchen vor.
  2. Der TuS 1861 e.V. Feuchtwangen haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
  3. Für Beschädigungen, Verluste und Diebstahl von Kleidung, Ausrüstungsgegenständen und Wertgegenständen gleich welcher Art haftet der TuS 1861 e.V. Feuchtwangen nicht.

 

 § 5 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB und Hallenordnung unwirksam sein oder unwirksam werden, so lässt dies die Gültigkeit der einzelnen Mietverträge  und der übrigen AGB unberührt. Es gelten solche als vereinbart, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmungen entsprechen.

 

 

 

 

TuS 1861 e.V. Feuchtwangen 
Rothenburger Straße 1
91555 Feuchtwangen

Telefon: 09852/2566
Telefax: 09852/613860